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   OLG Koblenz, 25.10.2005 - 14 W 666/05   

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https://dejure.org/2005,19201
OLG Koblenz, 25.10.2005 - 14 W 666/05 (https://dejure.org/2005,19201)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.10.2005 - 14 W 666/05 (https://dejure.org/2005,19201)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 14 W 666/05 (https://dejure.org/2005,19201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 15.01.1992 - 14 W 701/91

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten im einstweiligen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.2005 - 14 W 666/05
    Gleiches gilt, wenn die Partei wegen fehlender eigener Sachkunde darauf angewiesen war, zur Überprüfung eines auf ihren Antrag eingeholten, aber für sie negativen Gutachtens sachverständige Hilfe in Anspruch zu nehmen ( vgl. Senat in VersR 1992, 1277 - ständige Rechtsprechung ).
  • OLG Köln, 27.06.2016 - 17 W 273/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachters im

    Gegen diesen am 20. Juli 2015 zugestellten Beschluss hat die Klägerin unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Koblenz (OLGR 2006, 224), wonach die Kosten für einen zu einem Ortstermin hinzugezogenen Privatgutachter in der Regel auch dann nicht zu erstatten seien, wenn es der Partei an der eigenen Sachkunde mangele, mit Schriftsatz vom 3. August 2015 sofortige Beschwerde eingelegt (1073 ff. = 1080 ff. GA), soweit das Landgericht (auch) die Kosten für die beiden Ortstermine (1.089,80 EUR + 1.356,45 EUR) für erstattungsfähig erachtet hat.

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Koblenz vom 25. Oktober 2005 - 14 W 666/05 - (OLGR 2006, 224) ist angesichts der eindeutigen - entgegenstehenden - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht (mehr) geboten.

  • OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 13 U 20/17

    Verfahrensfehlerhafte Nicht-Vernehmung eines sachverständigen Zeugen

    Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung eines Privatgutachters während des Rechtsstreits entstehen, lösen nach h.M. - der sich der erkennende Senat anschließt - keinen materiellen Kostenerstattungsanspruch aus, sondern sind als Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO zu behandeln (vgl. OLG Koblenz vom 25.10.2005, 14 W 666/05; OLG Oldenburg vom 10.11.1989, 12 WF 8/89 - abrufbar über juris).
  • KG, 14.04.2010 - 27 W 128/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten

    a) Auch wenn eine Partei mangels eigener Sachkunde darauf angewiesen war, sich eines Privatgutachters zu bedienen, hat sie in der Regel keine Veranlassung, diesen auch zu einem Ortstermin hinzuziehen (OLG Koblenz, Beschluss vom 25.10.2005 - 14 W 666/05 - zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 14 W 62/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Privatgutachterkosten des

    Erforderlich ist vielmehr ein Einzelnachweis, damit der Umfang der sachverständigen Arbeiten und deren Prozessbezug überprüfbar sind (Senat in OLGR Koblenz 2006, 224).
  • OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06

    Erstattungsfähigkeit eines innerprozessual eingeholten Privatgutachtens

    Diese Rechtsprechung hat ihre Bestätigung insbesondere durch die Rechtsprechung des OLG Koblenz (OLG Report Koblenz 2006, 224; OLG Report Koblenz 2005, 806) und des OLG Düsseldorf vom 05.04.2006, Geschäfts-Nr. 1-1 W 62/03 (zitiert nach Juris ), gefunden, die auch der Senat teilt (vgl. OLG Hamburg MDR 1997, 785).
  • OLG Schleswig, 16.07.2012 - 9 W 122/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachtens

    Eine Ausnahme gilt aber, wenn die betreffende Partei das zusätzliche Gutachten benötigt, um ein vom Gegner vorgelegtes Privatgutachten oder ein bereits vorliegendes gerichtlich eingeholtes - für sie negatives - Sachverständigengutachten überprüfen zu können und eventuell zu erschüttern (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 14 W 666/05 -, zitiert nach [...]; KG Berlin, Beschluss vom 03. Januar 2008 - 1 W 537/07 -, zitiert nach [...]; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. Februar 2001 - 6 W 36/01 -, zitiert nach [...]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. März 2002 - 2 W 97/02 -, zitiert nach [...]; Zöller-Herget, ZPO 29. Aufl., § 91 Rn. 13 Stichwort "Privatgutachten" m. w. Nachweisen aus der Rspr.).
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